Kirchliche Hochzeit - warum?

Sie haben Ihre:n Partner:in fürs Leben gefunden? Und jetzt überlegen Sie, kirchlich zu heiraten? Dann gratulieren wir Ihnen sehr herzlich! Hier finden Sie zahlreiche Informationen rund um ihr großes Fest.

Wie schön, dass Sie sich trauen! Der Satz ist bewusst doppeldeutig. Denn einerseits vertrauen Sie sich mit ihrem Ja-Wort einander an: Ja, ich will dich als meine Ehefrau unterstützen, dich als meinen Ehemann annehmen. Andererseits hat die Ehe immer etwas mit einem Wagnis zu tun. Denn es ist alles andere als selbstverständlich, dass zwei Menschen mit ihren je eigenen Träumen, Lebensplänen und –geschichten eine feste und lebenslange Beziehung eingehen.

Ihre Hochzeit soll Sie darin bestärken und Ihnen eine Art „Survival-Kit“ für ihr gemeinsames Leben mitgeben. Und sie soll ganz individuell zu Ihnen beiden passen. Darin werden Pfarrerinnen und Pfarrer Sie unterstützen.

Das sagen wir mit der kirchlichen Trauung

Der Gottesdienst anlässlich Ihrer Eheschließung hat eine ganz wichtige Funktion: Sie bitten Gott um seinen Segen für Ihre Ehe und Ihr Zusammenleben. Gott soll das Fundament Ihrer Partnerschaft sein. Sie versprechen sich vor Gott und der versammelten Gemeinde die lebenslange Liebe, Fürsorge und Treue „mit Gottes Hilfe“. Und im Gebet tritt die versammelte Gemeinde vor Gott für Sie in der Fürbitte ein.

Milena und Matthias Ferstl

Warum in der Kirche?

Ein Paar berichtet

Milena und Matthias Ferstl

Nachweis: Jasmin Kluge/EPV

Eine lange Entwicklung

Ursprünglich war die Trauung im Rahmen der Familie angesiedelt. Ein formloser Konsens der Eheleute genügte für die Ehe. Mit der Verschmelzung mit germanischen Traubräuchen, in denen die Vormundschaft über die Frau vom Brautvater an den Bräutigam überging, wurde der Hochzeitsritus immer stärker verkirchlicht. Ab dem 12. Jahrhundert wurde die Ehe überwiegend in der Kirche von einem Priester geschlossen. Erst 1184 wurde die Ehe zum Sakrament erklärt. Dennoch war weiterhin die Trauung auch ohne Mitwirkung eines Priesters rechtlich gültig. Martin Luther, der die Trauung nicht zu den Sakramenten zählte, betonte zwar die besondere geistliche Bedeutung der Ehe, aber er sah sie doch als „weltlich Ding“. Nach der französischen Revolution wurde in Deutschland die Zivilehe gesetzlich vorgeschrieben. Die evangelische Kirche konnte dies leichter akzeptieren als die katholische. Sie feiert seitdem die Trauung als „Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung“.

04.07.2022

Anne Lüters

Wissen Sie es? Für evangelische Christ:innen gilt:

Die Ehe wird vor dem Altar geschlossen.

Die Ehe wird auf dem Standesamt geschlossen.

Nach evangelischem Verständnis wird die Ehe vor der Kirchentür geschlossen. Sie ist ein „äußerlich, weltlich Ding“ (Martin Luther). So hält es die Evangelische Kirche noch heute: Bedingung für eine kirchliche Trauung ist die vorherige Eheschließung auf dem Standesamt. Die evangelische Trauung ist also ein Gottesdienst anlässlich einer staatlichen Eheschließung. Anders in der katholischen Kirche. Hier wird die Ehe erst in der Kirche vor Gott wirksam vollzogen.
Mit der Änderung des Personenstandsgesetzes zum ersten Januar 2009 ist in Deutschland eine Trauung ohne den standesamtlichen Nachweis einer vorherigen Eheschließung gesetzlich möglich. Dennoch bleibt in der Evangelischen Kirche in Bayern eine standesamtliche Trauung weiterhin Voraussetzung für die Hochzeit in der Kirche.

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