Segen gleichgeschlechtlicher Paare
Die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in einem öffentlichen Gottesdienst – also eine Hochzeit in der Kirche - ist in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern möglich. Wenden Sie sich einfach an Ihr zuständiges Pfarramt. Sollte es hierbei zu Fragen oder Problemen kommen, hilft Ihnen ihr Dekan/Ihre Dekanin vor Ort oder die „Segen.Servicestelle für Taufe, Trauung, Bestattung & mehr“ unter dieser Mail-Adresse: segen@elkb.de
Die Liebe zwischen zwei Menschen ist ein Geschenk Gottes und ein Abbild der Liebe Gottes zu den Menschen. In einer Hochzeit in der Kirche findet das seinen Ausdruck. Das Paar empfängt den Segen Gottes, um für seinZusammenleben und die gegenseitige Verantwortung in der Ehe gestärkt zu werden. Dies geschieht mit Gebeten, Liedern, einer Predigt, Bibelworten und dem Segen.
Informationen in Kürze:
- Voraussetzung für eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in einem Gottesdienst ist die bereits vollzogene standesamtliche Eheschließung oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft.
- Es kann sein, dass eine Pfarrperson Ihre Anfrage ablehnt, da sie eine solche Segnung nicht mit ihrer Art, die Bibel zu interpretieren, vereinen kann. In einem solchen Fall wird sich ein Kollege oder eine Kollegin finden, der oder die Sie gern begleitet und im Gottesdienst segnet.
- Aus evangelischer Sicht gibt es keinen theologischen Unterschied zwischen der Trauung eines heterosexuellen Paares und der Segnung eines homosexuellen Paares. Bei beiden Feiern, der Segnung homosexueller Paare und der Trauung, empfangen sie den gleichen Segen des einen Gottes.
Darum traue ich so gern...
"Ich bereite gerne Momente mit Gänsehaut."
Doris Wild, Segen Servicestelle Südbayern
„Nehmt einander an, wie Christus euch angenommen hat“
DEN SCHÖNSTEN TAG DES LEBENS NICHT VERGESSEN!